Europäischer Gerichtshof entscheidet über den Umgang mit Cannabidiol (CBD)


Am 19. November 2020 wurde ein für unsere Branche richtungsweisendes Urteil gesprochen. Der Kampf um die Legalisierung von Cannabis im Allgemeinen hält uns bereits seit Jahren in Atem. Aber nicht nur das, auch der nicht berauschende Stoff CBD liegt immer wieder im Fokus der Cannabis-Gegner wodurch sich sowohl Vertreiber als auch Hersteller kontinuierlich mit Anzeigen, Razzien und Gerichtsverfahren herumschlagen müssen. Gegen diese Stigmatisierung haben sich vor ein paar Jahren allerdings zwei Unternehmen zur Wehr gesetzt, und das, wie es scheint, mit Erfolg…



Der Kern der Geschichte


Hintergrund der Geschichte ist die Klage vor dem EuGh (Europäischer Gerichtshof) des Unternehmens Catlab SAS zusammen mit dem Produkt Kanavape. Die Klage der beiden Unternehmen bezog sich auf den freien Warenverkauf von CBD-Vapes innerhalb Europas. Zuvor wurde gegen die ehemaligen Geschäftsführer ein Strafverfahren eingeleitet. Grund hierfür waren die Einfuhr und der Vertrieb von CBD-Produkten in Frankreich, welches in der Tschechischen Republik aus rechtmäßig angebauten Hanfpflanzen (aus der gesamten Pflanze einschließlich der Blätter und Blüten) hergestellt wurde. Grund für dieses Strafverfahren ist eine Regelung Frankreichs, nach welcher nur die Fasern und Samen des Hanfs gewerblich genutzt werden dürfen. Die beiden Geschäftsführer wurden im Zuge des genannten Gerichtsverfahrens zu einer Freiheitsstrafe von 18 bzw. 15 Monaten auf Bewährung und zu je 10 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Darauf legten die Verurteilten Berufung bei der Cour d’appel d’Aix-en-Provence (Berufungsgericht Aix-en-Provence, Frankreich) ein, da nicht sicher ist, ob das Urteil mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

 

Dieses besagt nämlich, …

 

 

… „Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten, wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird.“


Das Urteil…


Das Urteil, welches am Donnerstag, den 19. November 2020 gesprochen wurde, dürfte viele aufatmen lassen haben. So entschied der Europäische Gerichtshof, dass ein EU-Mitgliedstaat die Vermarktung von CBD-Produkten, welche in einem anderen Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestellt wurden, nicht verbieten darf. Inbegriffen in diesem Urteil sind alle Produkte, die aus der ganzen Cannabis Pflanze sativa-L gewonnen wurden. Das „Ganze“ bezieht sich hierbei darauf, dass das Produkt sowohl aus den Blättern, Samen und Blüten als auch den Ästen der Pflanze herstellt sein muss.

 

In Frankreich war der Verkauf von Cannabis-Produkten bisher nur erlaubt, wenn bei der Herstellung dieser Produkte nur Fasern und Samen der Pflanze genutzt wurden, in welchen der THC-Gehalt in besonders geringem Maße vorkommt.  

 

 

Im Zuge des Urteils stellte der EuGh fest, dass CBD im Gegensatz zum Antagonisten THC „offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf den menschlichen Körper hat. CBD ist also weder eine Droge noch ein Betäubungsmittel. 


Die CBD-Branche atmet auf…


Viele haben den Prozess lange Zeit verfolgt, da ein Sieg seitens der Kläger nicht nur das Aus für CBD-Produkte geheißen hätte, sondern vielmehr auch das Ende unzähliger Existenzen in dem Bereich. Das Urteil gilt als wegweisend, da es der Auffassung der EU-Kommission einen ordentlichen Korb erteilt hatte. Dieser Auffassung nach wäre CBD nämlich ein Betäubungsmittel im Sinne der Internationalen Betäubungsmittel Konvention, wonach die Verfügbarkeit einer Droge einzuschränken sei.

 

Sogar unsere Bundesregierung hatte sich dem Urteil angeschlossen, wonach nun neue Richtlinien für den europaweiten Handel mit CBD-haltigen Produkten entstehen.

„Dieses Urteil ist der Anfang vom Ende der willkürlichen Stigmatisierung von CBD. An der Begründung des Gerichts werden sich zukünftig sowohl europäische als auch nationale Gerichte, Politikerinnen, Politiker und Behörden orientieren müssen“

 

Sagt Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA), gegenüber der dpa. Und auch der Branchenverbandvorsitzender Jürgen Neumayer äußerte sich zu dem Urteil:

 

 

„Als Cannabiswirtschaft begrüßen wir das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az. C-663/18), in dem unter anderem festgestellt wird, das Cannabidiol (CBD) kein “Suchtstoff” sei. Mit dem Urteil des EuGHs wird ein geregelter CBD-Markt in Deutschland und Europa greifbarer. Die Cannabiswirtschaft hatte kürzlich Kriterien für einen geregelten CBD-Markt vorgeschlagen.“