Hanftee: Fakten zum Δ9-THC Übertragung und potenzielle High-Effekte


Hanftee erfreut sich zunehmender Beliebtheit, doch wie wirkt sich der Konsum auf den Gehalt an psychoaktiven Cannabinoiden im Aufguss aus? Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) hat genau dies untersucht. In diesem Blogbeitrag werden die Ergebnisse dieser Studie vorgestellt, umfassend erläutert und deren potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit diskutiert.

Hanftee: Fakten zum Δ9-THC Übertragung und potenzielle High-Effekte

Hintergrundinformationen

Im Juli 2023 veröffentlichte das BfR eine Mitteilung über ihre Forschung zu 23 im Onlinehandel erhältlichen Hanftee-Sorten. Der Fokus lag dabei auf dem Cannabinoid Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC), das für die berauschende Wirkung von Hanfprodukten verantwortlich ist. Die bisherige Annahme eines 100-prozentigen Übergangs von Δ9-THC aus Hanftee in den Tee-Aufguss wurde durch die Studie widerlegt. Tatsächlich beträgt der durchschnittliche Übergang lediglich nur 0,5 Prozent.

Ergebnisse der Studie

Die Forscher fanden heraus, dass selbst bei regelmäßigem Konsum von Hanftee die Aufnahme von Δ9-THC vergleichsweise gering ist. Um die akute Referenzdosis (ARfD) für Δ9-THC von 1 Mikrogramm pro kg Körpergewicht zu überschreiten, müsste eine 60 Kilogramm schwere Person durchschnittlich etwa 14 Liter Hanftee pro Tag trinken. Die ARfD gibt an, wie viel eines Stoffes täglich aufgenommen werden kann, ohne gesundheitliche Risiken einzugehen.

Gesundheitliche Implikationen

Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass der Konsum von Hanftee in üblichen Mengen nicht ausreicht, um die ARfD von Δ9-THC zu überschreiten. Selbst bei der Hanfteesorte mit dem höchsten Δ9-THC-Gehalt wären lediglich 0,9 Liter notwendig. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Mengen weit über dem liegen, was der durchschnittliche Hanftee-Trinker täglich konsumiert.

Rechtliche Aspekte

Trotz der geringen Mengen an übergehendem Δ9-THC bleibt zu beachten, dass Hanfprodukte in Deutschland aktuell unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen. Die rechtliche Lage könnte sich jedoch ändern, da weitere Forschungsergebnisse vorliegen und die Diskussion über die Legalisierung von Hanfprodukten weitergeht.

Fazit

Die Studie des BfR liefert wertvolle Erkenntnisse über den Cannabinoid-Übergang von Hanftee in den Aufguss. Die geringen Mengen an Δ9-THC, die in den Tee gelangen, machen es unwahrscheinlich, dass Konsumenten durch den Genuss von Hanftee einen berauschenden Effekt erleben. Dennoch sollten rechtliche Aspekte und mögliche zukünftige Entwicklungen in Bezug auf Hanfprodukte aufmerksam verfolgt werden.


Kommentar

In der Anlage I, Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Abschnitt b) heißt es:

 

... Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) 

 

- ausgenommen

 

b) wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Hanfsorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind und die nach Artikel 17 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten (ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung durch die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C veröffentlicht sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,3 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.

 


Dies macht deutlich, dass Cannabis, insbesondere Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile, unter bestimmten Bedingungen aus dem BtMG ausgenommen sind.

 

Es bezieht sich auf Hanfprodukte, die aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union stammen und spezifischen Kriterien entsprechen. Wenn also Hanftee aus zertifiziertem Saatgut von Hanfsorten stammt, die im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, und deren THC-Gehalt 0,3 Prozent nicht übersteigt, kann er nach dem Gesetz ausgenommen sein.

 

Die Tatsache, dass Hanftee so wenig THC enthält, dass er die gesetzlich festgelegten Grenzen nicht überschreitet, weist darauf hin, dass Hanftee unter die Ausnahmeregelung fällt. Dies würde bedeuten, dass der Hanftee legal ist, solange er den genannten Kriterien entspricht und ausschließlich zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken verwendet wird, die keinen Missbrauch zu Rauschzwecken zulassen.

 

Durch die oben genannte Studie ist nachgewiesen, dass beim Hanftee keinen Missbrauch zu Rauschzwecken geben kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genaue Auslegung und Anwendung des Gesetzes von den örtlichen Behörden und Gerichten abhängen kann. 


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